Wer erfährt, dass ich in Substitutionsbehandlung bin?

Wo muss ich das melden?

Neben Ihrer verschreibenden Ärztin erfährt Ihre zuständige Amtsärztin, dass Sie sich in Substitutionsbehandlung befinden, da diese auch Ihr Rezept genehmigt. Weiters werden Sie in das Substitutionsregister des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen, um zu vermeiden, dass jemand von mehreren Ärztinnen substituiert wird.

Wenn du minderjährig bist, müssen deine Eltern der Behandlung zustimmen.

Schule oder Arbeitgeber werden nicht von Ihrer Substitutionsbehandlung informiert, Sie sind nicht verpflichtet das zu melden.

 

Verschwiegenheit in der Substitutionsbehandlung

Alle Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen sind zur Verschwiegenheit über Dinge, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfahren, gegenüber Dritten verpflichtet. Innerhalb der Beratungsstelle gibt es einen kollegialen Austausch zwischen den einzelnen Mitarbeiterinnen.

Im Falle der Substitutionsbehandlung dürfen sich die Mitarbeiterinnen der Suchtberatungsstellen über Sie und Ihre Behandlung mit externen Kooperationspartnern nur dann austauschen, wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen.

Bei Bedenken hinsichtlich der Indikationsstellung oder Behandlung hat die Amtsärztin Rücksprache mit der behandelnden Ärztin zu halten. Die behandelnde Ärztin hat der Amtsärztin die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die abgebende Apotheke hat bei Verdacht von „Unzukömmlichkeiten“ (wie insbesondere Nichterscheinen zur Einnahme, Umgehung der kontrollierten Einnahme) unverzüglich die behandelnde Ärztin und die zuständige Amtsärztin zu verständigen.

 

Substitutionsstelle

Die Substitutionsstelle hat ihren Sitz bei der Sucht- und Drogenkoordination des Landes OÖ.

Eine Arbeitsgruppe besteht aus einer Fachärztin für Psychiatrie und einer Sozialarbeiterin und ist zuständig für die Klärung von Konflikten oder auftretenden Problemen im Einzelfall. Sie können sich bei Fragen auch selbst an die Stelle wenden. Wendet sich die Behörde oder die Ärztinnen an die Substitutionsstelle, erfolgt die Verständigung / Einladung der substituierten Patientin zu einem Termin über die Apotheken. Es ist wichtig, dass Sie diese Termine wahrnehmen.

Für nähere Informationen steht Ihnen das Team der Substitutionsstelle der Sucht- und Drogenkoordination gerne zur Verfügung.

 

Gibt es einen vorzeitigen Ausschluss der Substitution?

Ja. Wenn Sie Rahmenbedingungen sowie Kriterien des Behandlungsvertrages nicht einhalten, kann es nach erfolglosen Verwarnungen zu einem Behandlungsabbruch kommen. Vorzeitige Beendigungsgründe können sein: Beikonsum, Weitergabe, Handel mit Suchtgiften / Medikamenten, unentschuldigtes Fernbleiben von Arzt- oder Beratungsterminen. Ohne Verwarnung können Sie bei Gewaltausübung oder –androhung bzw. bei Rezeptfälschungen ausgeschlossen werden.

 

Was kann ich machen, wenn ich das Substitutionsrezept verliere oder es mir gestohlen wird?

Machen Sie ehest möglich eine Verlustanzeige. Unter Vorweisung einer solchen entscheidet die substituierende Ärztin, ob ein neues Rezept ausgestellt wird. Das abhanden gekommene Rezept muss gesperrt werden, damit ein neues ausgestellt werden kann. Wenden Sie sich an Ihre Ärztin bzw. Amtsärztin.

 

Was geschieht wenn ich die Tagesdosis verliere, sie mir gestohlen wird, oder ich sie nicht am vorgesehenen Tag in der Apotheke einnehme / abhole?

Es gibt keinen Ersatz für verlorene (oder etwa auch erbrochene) bzw. gestohlene Tagesdosen. In der Apotheke erfolgt keine Ausgabe für nichtbezogene Dosen an einem anderen Tag! In diesen Fällen obliegt es der verschreibenden Ärztin zu beurteilen, ob eine medikamentöse Behandlung im Hinblick auf Entzugsbeschwerden angezeigt ist.

 

Was gilt es bei einem Apothekenwechsel zu beachten?

Grundsätzlich haben Sie eine freie Wahlmöglichkeit, in welcher Apotheke Sie Ihr Substitutionsmedikament einnehmen / abholen möchten. Wenn Sie einen Apothekenwechsel anstreben, informieren Sie Ihre substituierende Ärztin sowie die zuständige Amtsärztin  und kontaktieren Sie die Apotheke. In der Regel ist ein Wechsel erst ab dem nächsten ausgestellten Dauerrezept möglich. Wenn Sie Schwierigkeiten beim Finden oder Wechseln einer Apotheke haben, wenden Sie sich an die Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

 

Nicht vergessen

Substitution alleine schützt nicht vor übertragbaren Krankheiten, SAFERUSE und SAFERSEX bleiben weiterhin notwendig, um sich selbst und andere zu schützen. Nähere Infos erhalten Sie in Beratungsstellen und niederschwelligen Suchteinrichtungen.